Beim Chiemsee Reggae Summer gelten die nachfolgenden AGB und zusätzlich die AGB der kauf mich GmbH.
1. Offenes Feuer ist auf dem Festival- und Campinggelände strengstens verboten.
2. Das Mitbringen von Taschen oder Rucksäcken auf das Festivalgelände, die das Format DIN A4 überschreiten, von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Tieren (speziell Hunden), Tonbandgeräten, Film- und Videokameras und/oder pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.
3. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
4. Den Anweisungen der Security ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
5. Jeder Besucher haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden.
6. Bei Verlust des Eintrittsbandes und/oder des Tickets erfolgt kein Ersatz.
7. Kein Einlass unter 18 Jahren.
8. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder sonstiger wesentlicher Änderung des Festivals beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Anreise zum und Unterbringung anlässlich des Festivals getroffen hat (es sei denn, es geht um eine Unterbringung auf Camping- oder Wohnmobilflächen des Festivals), erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr; wir erstatten keine hierfür getätigten oder entstehenden Aufwendungen. Eine sonstige wesentliche Änderung liegt im Übrigen nur vor, wenn die Änderung das Festival zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als der Erwerber eines Tickets bei Erwerb des Tickets vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung der und/oder die ersatzlose Streichung einzelner Künstler im bzw. aus dem Line-up des Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.
9. Auf dem Festival werden durch die Medien und/oder den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen via Internet, Print und/oder TV verbreitet. Mit dem Betreten des Festival- und Campinggeländes erklären sich alle Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch ihre Person abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.